Nichts führt seit Wochen zu so vielen Diskussionen wie die Fortführung der Ausgangssperre über das Ende des Alarmzustands Anfang Mai hinaus, was nur auf den Balearen und in der Region um Valencia so umgesetzt wird. Während die Balearen-Regierung daran festhält entgegen aller Widerstände, ist die Staatsanwaltschaft von Anfang an dagegen gewesen. Diese hat jetzt bei einer Sonderkammer des obersten Gerichts auf der Insel Widerspruch eingelegt. Die Regierung muss nun innerhalb von drei Tagen hieb und stichfeste Argumente dafür zur Prüfung einreichen.
Normalerweise gilt diese Regelung bis 6. Juni – anhand des immer größeren Widerstands dürfte eine Verlängerung immer schwieriger werden.
Zweimal hatte die Regierung vom “Tribunal Superior de Justicia”, recht bekommen – allerdings waren beide Entscheidungen mehr als nur knapp.