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Klage gegen Superspreader von Mallorca fallengelassen

Im Januar 2021 steckte sich der Mallorquiner mit dem Corona-Virus an. (Foto: NIAID, CC BY 2.0 , via Wikimedia Commons)

Der Mann, der wegen der Ansteckung von 22 Personen wegen Körperverletzung angeklagt war, wurde freigesprochen. Er hatte im Januar trotz 40 Grad Fieber seinen Arbeitsplatz und ein Fitnessstudio besucht.

Das Gericht entschied im Hauptprozess zugunsten des Angeklagten. Dieser hatte im Januar 2021 22 Personen angesteckt. Er ging mit einer Covid-Infektion zur Arbeit, besuchte ein Fitnessstudio und steckte Personen aus seinem familiären Umfeld an. Darunter waren auch drei Säuglinge. Von seinem Arbeitgeber wurde der Mann in Folge der Ansteckungen entlassen. Er selbst gibt an, stark unter der Stigmatisierung nach diesem Vorfall zu leiden.

Keine bewusste Ansteckung

Das Gericht sprach den Mann frei, da dieser nicht wissentlich mit einer Corona-Infektion weiter zur Arbeit gegangen war. Der Angeklagte machte am 25. Januar einen Antigentest, der jedoch negativ ausfiel. Erst vier Tage später wurde ein genauerer PCR-Test veranlasst. Dieser zeigte dann, dass der Mann sich mit dem Corona-Virus infiziert hatte. Da die Ansteckungen während der vier Tage zwischen den beiden Test geschahen, sah das Gericht keinen Anlass, eine Strafe auszusprechen.

Beschuldigungen setzen dem Angeklagten zu

Der Mann aus Manacor gab an, dass er sehr stark darunter leide, was im Januar geschehen ist. Er fühle sich verletzt und habe den Eindruck, dass niemand eigentlich weiß, wie stark die Belastung für die Personen ist, die als “Superspreader” in der Öffentlichkeit bloßgestellt werden.


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