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Deutsche droht bis zu 70.000 Euro Strafe wegen nicht-verzollter Uhr

Rama, CC BY-SA 2.0 FR , via Wikimedia Commons

Eine Deutsche besuchte das Nicht-EU-Land Schweiz. Sie hatte dort eine Uhr für rund 40.000 Euro von der Luxusmanufaktur Patek Philippe erstanden. Als die Frau am 11. Juli um 19 Uhr in Begleitung ihres Sohnes am Flughafen Palma landete, kam jedoch das böse Erwachen. Denn die Frau – und hier unterstellen wir zu ihren Gunsten – vergaß die teure Uhr anzumelden.

Die Passagierin wurde wohl bereits beim Kauf in der Schweiz auf die Anmeldung hingewiesen, dass bei Einreise ins EU-Land Spanien Zoll entfallen würde und eine Anmeldung notwendig sei. Am Flughafen Palma wurde die spanische Guardia Civil bereits von ihren Schweizer Kollegen informiert. So wurden alle Fluggäste bei Ankunft in Palma genau beobachtet, die gesuchte Frau mit ihrem Sohn identifiziert und gestoppt. Jetzt wird der Frau Grenz-Schmuggel vorgeworfen.

Strafe bis dato noch unklar

Zwar handelt es sich hier um eine einfache Ordnungswidrigkeit. Aufgrund der Größenordnung des Uhrenpreises sind jedoch Sanktionen bis zu 70.000 Euro denkbar. Zudem wurde die Uhr bereits beschlagnahmt. Die Frau wurde sofort anwaltlich vertreten. Ihr Anwalt argumentiert, dass sie den Kaufbeleg mit sich geführt habe, um die Uhr zu verzollen. Niemals hätte sie die Absicht gehegt, die Luxusuhr auf illegalem Wege nach Mallorca zu schmuggeln. Sie hätte lediglich die Zollstelle am Flughafen Palma nicht gefunden, da hier zudem gerade Bauarbeiten stattfinden. Danach hätte sich seine Mandantin zum Ausgang begeben.


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