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Verbote und Strafen an der Playa de Palma: Die komplette Liste

Der MEGA-Park an der Playa de Palma ist eine der bekanntesten Partylocations von Mallorca.

An der Playa de Palma gelten strenge Strafen und Benimmregeln, um unangemessenes Verhalten und Verstöße gegen die öffentliche Ordnung einzudämmen. Von Verunreinigung und Versperren von Straßen bis hin zu unangemessenem Konsum alkoholischer Getränke oder Lärmbelästigung jeglicher Art werden verschiedene Verhaltensweisen streng geahndet. Werbung für exzessiven Alkohol- und Sexkonsum ist auch auf Händlerseite strengstens verboten, ebenso wie das Werfen von Gegenständen oder der ambulante Straßenverkauf von Speisen und Getränken. Diskriminierendes Verhalten oder Widerstand gegen Polizisten werden als schwerwiegende Verstöße betrachtet. Es wird daher dringend empfohlen, die Benimmregeln zu befolgen, um hohe Geldstrafen zu vermeiden. Eine komplette Liste hat Mallorca Nachrichten für euch zusammengestellt.

An der Playa de Palma gelten folgende Strafen und Benimmregeln:

  • Verunreinigung und Versperren von Straßen, Wegen und Plätzen (inklusive Urinieren im öffentlichen Raum, Liegenlassen von Müll): Bußgeld zwischen 100 und 750 Euro.
  • “Trinkgelage” (botellones) und unangemessenes Verhalten beim Konsum alkoholischer Getränke: Bußgeld zwischen 750 und 1.500 Euro.
  • Lärmbelästigung jeglicher Art: Musikgeräte oder Instrumente können eingezogen werden, Bußgeldzahlung erforderlich.
  • Werbung für exzessiven Alkohol- und Sexkonsum: Verboten, Bußgeld möglich.
  • Keine Gegenstände werfen: Verboten, kann teuer werden.
  • Ambulanter Straßenverkauf von Speisen und Getränken: Verboten, Bußgeld bei Verkauf oder Kauf.
  • Diskriminierende Verhaltensweisen: Bußgeld bei Verstoß gegen Anstandsregeln.
  • Pöbeln oder Widerstand gegen Polizisten oder Amtspersonen: Schwerwiegender Verstoß gegen die Verordnung.
  • Illegaler Glücksspiel- oder Hütchenspielverkauf: Verboten, Strafbarkeit.
  • Lärmbelästigung an den Partymeilen: Kann zu Bußgeld führen.
  • FKK in der Öffentlichkeit: Verboten, auch das Herumlaufen mit nacktem Oberkörper.
  • Verwendung von Laserpointern oder starken Lampen: Schlechtes Benehmen, Bußgeld möglich.
  • Rücksichtsloses Verhalten mit Rädern, Skateboards, Rollern usw.: Bußgeld bei Verstoß gegen Rücksichtnahme.
  • Minderjährige dürfen keinen Alkohol in der Öffentlichkeit konsumieren.
  • Offensichtlich sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit: Verboten, Bußgeld bei Verstoß.
  • Massage am Strand ohne Genehmigung: Verboten, Bußgeld für Anbieter und Kunden.
  • Balconing und Verhaltensweisen, die die Gesundheit beeinträchtigen: Verboten, Bußgeld möglich.

Die Bußgelder für diese Verstöße sind gestaffelt:

  • Leichte Verstöße: 100 bis 750 Euro.
  • Schwere Verstöße: 750 bis 1.500 Euro.
  • Sehr schwere Verstöße: 1.500 bis 3.000 Euro.

Einige Bußgelder können auch durch Gemeinschaftsarbeiten ausgeglichen werden, aber in der Regel gilt dies nicht für Touristen. Es wird empfohlen, grundsätzlich auf die Einhaltung der Benimmregeln zu achten, um hohe Strafen zu vermeiden.

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