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Fall der Arndt-Schwestern: Die rote Flagge hätte beiden das Leben retten können

So sieht der verhängnisvolle Strand an der Bucht Cala Mandia bei starkem Seegang aus. In der Nähe der Felsen wird es besonders gefährlich. (Foto: KingKurt22, CC BY-SA 3.0 , via Wikimedia Commons)

Hannah Arndt (23) und Vanessa Arndt (25) kamen in der Nacht zum 02.09.2021 auf tragische Weise ums Leben. Der Schmerz der Familie Arndt/Paeschke sitzt tief. Dabei hätten einfach kommunizierte Informationen beide vor dem Tot bewahren können.

Während ihres Mallorca-Urlaubs gönnten sich die beiden Schwestern eine kleine Party am Strand an der Cala Mandia. Bei einem nächtlichen Abstecher ins Meer geriet eine der Frauen in den Sog der Wellen. Die andere versuchte dann, diese zu retten. Beide kamen ums Leben. Der Seegang war an diesem Tag so stark, dass das Baden dort Lebensgefahr bedeutete. Trotzdem hing zum Zeitpunkt des Unglücks keine rote Flagge am Strand. Doch wie kann das sein, wo dies doch gängige Praxis ist?

Zur falschen Zeit am falschen Ort

Wird starker Seegang gemeldet, hängen Rettungsschwimmer für gewöhnlich eine leuchtend rote Flagge auf. Diese gilt als Warnung und soll die Badenden vor dem Tot bewahren. Das Baden ist dann verboten. Hannah und Vanessa Arndt waren jedoch zu einem Zeitpunkt am Strand, zu dem kein Rettungsschwimmer anwesend war. Dementsprechend war auch keine rote Flagge gehisst. Die Einsatzleitung der Rettungsstelle klärte auf, dass die Rettungsschwimmer die Flagge wieder abhängen, sobald die Schicht beendet ist. Somit konnte für die Arndt-Schwestern und ihre Freunde gar nicht ersichtlich sein, dass das Baden gerade lebensgefährlich ist. Zudem gibt es an den Stränden keine Absperrungen, die verhindern, dass jemand trotz der widrigen Verhältnisse ins Wasser geht.

Strand war geschlossen

Aufgrund der Corona-Regeln ist der Aufenthalt an den Stränden nachts untersagt. Für gewöhnlich wird dies von Hotels und Reiseveranstaltern klar an die Gäste kommuniziert. Vanessa und Hannah waren jedoch in einer Ferienwohnung untergebracht und hatten diese Information nicht erhalten.

Polizei macht den Schwestern keine Vorwürfe

Das Verhalten der beiden mag einigen vielleicht Leichtsinnig erscheinen. Tatsächlich fehlten den Frauen aber Informationen, die sie möglicherweise vor ihrem Tot hätten bewahren können. Auch die Polizei hält sich mit Anschuldigungen zurück. Jedem jungen Urlauber hätte das passieren können, so die beteiligten Beamten.

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