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Neue Regeln für deutsche Reiserückkehrer ab dem 1. August

Photo by Fuzz on Pixabay

Die digitale Anmeldung für Reiserückkehrer aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten ist für alle deutschen Rückkehrer verbindlich. Neben der Adresseingabe erfolgt hier der Test-, Impf- oder Genesenennachweis.

Die Corona-Pandemie führt zu fortlaufenden Regeländerungen, auch für Reiserückkehrer. Diese Regeln gelten ab heute für Deutsche, die aus dem Ausland einreisen:

Testpflicht

Alle Personen ab zwölf Jahren müssen einen Nachweis über eine Impfung, Genesung oder ein negativen Test vorlegen. Neu ist, dass dies ab heute nicht nur für Reisen via Flugzeug, sondern auch via Bahn, Schiff oder Auto gilt.

Stichprobenartige Kontrollen

Der Nachweis zur Testpflicht muss vor dem Flugstart erbracht werden. Dennoch werden Stichproben durchgeführt. Hiermit soll sichergestellt werden, dass das Übertragungsrisiko bestmöglich minimiert werden kann.

Virusvariantengebiete

Vorweg, Mallorca ist zurzeit ein Hochrisikogebiet und kein Virusvariantengebiet. Denn bei letzterem wurden die Regeln deutlich verschärft. Denn bei Einreise ist hier ein Impf- oder Genesenennachweis nicht ausreichend.

Wegfall der Kategorie Risikogebiet

Ab heute gibt es keine Risikogebiete mehr. Dies soll die Einordnungen und Regeln vereinfachen. So werden jetzt Länder als Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet definiert. Mallorca ist Hochrisikogebiet mit einer Inzidenz von deutlich mehr als 100.

Quarantäne

Deutsche Reiserückkehrer müssen für 10 Tage in Quarantäne, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Die Quarantäne kann durch ein negatives Testergebnis ab dem fünften Tag beendet werden. Für Virusvariantengebiete gilt eine nicht vorzeitig verkürzbare Quarantäne von 14 Tagen.

Bußgelder

Die Bußgelder bei Verstoß wurden äußerst sensibel gewählt. Verstöße können mit bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Dabei werden Bußgelder nicht nur für Reisende, sondern auch Transportunternehmen verhängt.

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