Testpflicht, Maskenpflicht, Versammlungsbeschränkungen: Wer jetzt die Herbstsaison auf Mallorca verbringen möchte, muss ein paar Regeln beachten.
Obwohl die Pandemie noch lange nicht vorbei ist, kann man auf der Balearischen Insel tatsächlich von einer Entspannung der Lage sprechen. Mittlerweile gab es einige Lockerungen. Trotzdem sind wir immer noch angehalten, uns an die Regeln zu halten, die den Alltag für alle sicherer machen. Wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt.
Testpflicht
Wer nach Mallorca einreisen möchte, muss entweder einen vollständigen Impfschutz vorlegen können oder muss einen Antigentest vorweisen. Natürlich mit negativem Testergebnis. Bei Kindern unter 12 Jahren verhält es sich anders. Die Testpflicht gilt erst ab dem Alter von zwölf. Für Geimpfte gilt weiterhin, dass das Online-Formular vor der Einreise auszufüllen ist.
Maskenpflicht
Die Maskenpflicht gilt auf Mallorca in geschlossenen Räumen. Die Balearische Regierung empfiehlt jedoch auch weiterhin das Tragen des Mund- und Nasen-Schutzes im Freien. Für alle gilt, dass stets eine Maske mitgeführt werden muss. Das ist Pflicht. Wenn unter freiem Himmel kein Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleitet ist, ist auch hier eine Maske zu tragen. Der Verstoß wird mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro geahndet.
Versammlungsbeschränkungen
Seit dem 08.09.2021 dürfen Personen verschiedener Haushalte auch wieder zwischen 02.00 und 06.00 Uhr in der Nacht zusammenkommen. Trinkgelage in großen Gruppen sind jedoch weiterhin verboten. Die örtliche Polizei kontrolliert das Einhalten dieser Bestimmung.
Öffnungszeiten
Strände dürfen weitestgehend uneingeschränkt genutzt werden. Jedoch ist der Aufenthalt dort nur bis 00.00 Uhr gestattet. Bars dürfen bis um 02.00 Uhr in der Nacht geöffnet bleiben. Tanzen ist, wegen des engen Kontaktes zu Anderen, jedoch nicht erlaubt.
Öffentliche Verkehrsmittel
Die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel unterliegt derzeit keinen Restriktionen.
Hotels
Viel Hotels haben mittlerweile wieder geöffnet. Die Betreiber dürfen Buchungen bis zu einer Auslastung von 75% der Gesamtkapazität vergeben. Die Restaurants in den Hotels unterliegen derselben Regelung wie andere Restaurants, Cafés und Bars: Geöffnet ist bis spätestens 02.00 Uhr nachts.
Restaurants
Die Gastronomie darf die Gäste bis 02.00 Uhr bewirten. In den Außenbereichen dürfen 100% der verfügbaren Plätze genutzt werden, wenn deren Anzahl 200 nicht übersteigt. Innen darf der Wirt lediglich 50% der zur Verfügung stehenden Plätze mit Gästen besetzen. Die maximale erlaubte Anzahl an Gästen liegt innen bei 100. Am Montag, dem 27.09.2021, könnte es hierzu eine neue Entscheidung geben. Zur Diskussion steht, den Gastronomen zu ermöglichen, 75% ihrer Sitzplätze im Inneren zu nutzen. Alkoholische Getränke dürfen aktuell nicht in der Zeit zwischen 21.30 und 08.00 Uhr verkauft werden.